Erläuterungen und rechtliche Hinweise zu unseren Leistungen
Stand: 1. April 2025
Dieses Dokument dient der Klarstellung und Abgrenzung der von der s.e.e.k.h.e.a.l.t.h.a.n.d.w.e.l.l.n.e.s.s. angebotenen Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen Arbeitsplatzergonomie und des Arbeitsschutzes. Es definiert den verbindlichen Rahmen für alle vertraglichen Vereinbarungen und Beratungsleistungen, die auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der zugehörigen Verordnungen und Technischen Regeln erbracht werden. Die nachfolgenden Bestimmungen sind integraler Bestandteil jedes Beratungsvertrags und gelten vorrangig vor etwaigen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
1. Geltungsbereich und Leistungsabgrenzung
Die Beratungs- und Prüfleistungen der s.e.e.k.h.e.a.l.t.h.a.n.d.w.e.l.l.n.e.s.s. beziehen sich ausschließlich auf die technische und organisatorische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Ausdrücklich nicht Gegenstand unserer Leistungen sind:
- Individuelle gesundheitliche Beratung, klinische Diagnostik oder therapeutische Maßnahmen jeder Art.
- Angebote aus dem Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung (z. B. Fitnesskurse, Stressmanagement-Workshops, Ernährungsberatung), sofern diese nicht in direktem Zusammenhang mit einer ergonomischen Gefährdungsbeurteilung stehen.
- Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten, die nicht der deutschen Arbeitsschutzgesetzgebung unterliegen (z. B. rein private Tätigkeiten).
- Die Übernahme der Arbeitgeberpflichten nach § 3 ArbSchG; unsere Leistungen dienen der fachlichen Unterstützung und entbinden den Auftraggeber nicht von seiner eigenen Verantwortung.
2. Haftungsausschluss für Rechtsberatung
Die von uns erstellten Gutachten, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenkataloge stellen eine fachtechnische Bewertung auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Normen und Vorschriften dar. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die abschließende rechtliche Würdigung und Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen in der Verantwortung des Auftraggebers liegt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen (z. B. Gefahrstoffverzeichnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen) übernehmen wir keine Haftung.
- Unsere Empfehlungen basieren auf den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
- Änderungen der Rechtslage nach Erstellung des Gutachtens können eine erneute Bewertung erforderlich machen; hierfür ist gesondert ein Folgeauftrag zu erteilen.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3. Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Beratung erhobenen Daten (z. B. Grundrisse, Maschinenlisten, Personaldaten) werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftraggeber verpflichten sich, die von uns bereitgestellten Analyseergebnisse und Maßnahmenpläne nur im eigenen Unternehmen zu verwenden und nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass die von uns verwendeten Messverfahren und Bewertungsmethoden dem Stand der Technik entsprechen, jedoch keine absolute Sicherheit garantieren können.
- Die Auftraggeber sind für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten selbst verantwortlich.
- Eine Weitergabe unserer Berichte an Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft) bedarf der vorherigen Abstimmung mit uns.
- Nach Abschluss des Projekts werden die bei uns gespeicherten Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
4. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieser Erläuterungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Erläuterungen und den zugrunde liegenden Beratungsverträgen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der s.e.e.k.h.e.a.l.t.h.a.n.d.w.e.l.l.n.e.s.s. in Siegen.
- Diese Erläuterungen sind Bestandteil jedes schriftlichen Angebots und jedes Beratungsvertrags.
- Mit der Beauftragung unserer Leistungen erkennt der Auftraggeber diese Erläuterungen als verbindlich an.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.